Vertragsgestaltung

RECHTSANWÄLTE UND NOTAR

VERTRAGSGESTALTUNG

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Wir gestalten sowohl Musterverträge (Allgemeine Geschäftsbedingungen) als auch Verträge für individuelle Rechtsgeschäfte. Der Sinn von Verträgen ist die Regelung von rechtlichen Beziehungen. Sie werden vor allem dann benötigt, wenn von der geltenden Rechtslage abgewichen werden soll. Auch dienen Sie dazu, Geschäftsbräuche bestimmter Branchen abzubilden.

Durch einen Vertrag soll Rechtsfrieden hergestellt und Auseinandersetzungen vorgebeugt werden. Gleich ob ein Vertrag für einen einzelnen Sachverhalt oder Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wichtigster Bestandteil des Vertragsgestaltungsprozesses ist die Erfassung der Situation des Mandanten sowie seiner Interessen und der im Raum stehenden Risiken.

Anschließend ist eine Analyse der Rechtslage erforderlich wozu auch eine Recherche der aktuellen Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebungsverfahren gehört. Bei Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gesetzliche Verbote zu beachten. Auch für Individualverträge gilt: Nicht alles was man auf eine bestimmte Art und Weise regeln möchte, ist gestattet.

Sodann wird ein erster Vertragsentwurf gestaltet. Dieser wird dem Mandanten erläutert hinsichtlich seiner praktischen Auswirkungen. So wird abgeglichen, ob der Bedarf und die Interessen angemessen umgesetzt wurden. Bei Musterverträgen ist außerdem deren Anwendung in der Praxis zu erläutern.

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