Mediation

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Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Eine Mediation bietet sich immer dann an, wenn die Konfliktparteien gewillt sind ohne Gerichtsprozess eine Einigung herbeizuführen, Ihnen dies jedoch im Kontakt untereinander oder über ihre Rechtsanwälte nicht gelungen ist.

Wenn noch keine Einigung herbei geführt werden konnte, dann liegt dies häufig daran, dass jede Partei (sog. Mediant) auf Ihrer Position beharrt. Bei einer Mediation hilft der Mediator dabei, eine Lösung auf Grundlage der Interessen der Parteien herbei zu führen. Ein einfaches Beispiel für den Unterschied zwischen Interessen und Positionen:

Zwei Geschwisterkinder streiten sich um eine Orange. Jedes Kind will die Orange für sich. Die Mutter schreitet ein und jedes Kind bekommt eine Hälfte der Orange. Sie wahrt damit möglichst gerecht die Position jedes Kindes, nämlich dessen Anspruch auf die ganze Orange. Tatsächlich haben die Geschwister in dem Beispiel von Ihren jeweiligen Positionen völlig abweichende Interessen. Das eine Kind will das Fruchtfleisch essen, dass andere Kind benötigt die Orangenschale um damit Kuchen zu backen. Es zeigt sich, dass eine Einigung auf Grundlage der Positionen von Streitparteien ein deutlich schlechteres Ergebnis erbringen kann als eine Lösung auf Grundlage Ihrer Interessen.

Ein Mediator verfügt über umfassende Kenntnisse in Konflikt- und Verhandlungstechniken. Er führt die Medianten durch Ihre Verhandlung miteinander.

Zunächst wird festgelegt, dass man überhaupt eine Mediation miteinander durchführt. Dann wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt und die regelungsbedürftigen Themen ermittelt. Anschließend beginnt die Erforschung der Interessen der Parteien ausgehend von den von Ihnen eingenommenen Positionen. Schließlich wird der Lösungsraum aufgespannt und der Mediator sucht mit den Medianten nach Lösungen, an die sie wahrscheinlich bis dahin noch nicht gedacht haben. Zum Schluss wird die Lösung beschrieben und das Mediationsverfahren findet sein Ende.

Eine Mediation kann auch unter Hinzuziehung von Rechtsanwälten durch eine oder beide Parteien durchgeführt werden. Ggf. wird zur Fixierung des Ergebnisses ein Vertrag geschlossen. Dies ist aber nicht immer erforderlich. Nicht selten herrschte noch im Streit ein angespanntes persönliches Verhältnis zwischen den Verhandlungsführern der Parteien. Sobald aber wieder wechselseitiges Verständnis hergestellt und die Streitpunkte aus dem Weg geschaffen wurden, kann sich wieder eine ganz normale (Geschäfts-)Beziehung zwischen den Parteien entwickeln.

Wir führen Mediationen in all unseren Rechtsgebieten für Sie durch.

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