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RECHTSANWALT UND NOTAR

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MOLDENHAUER

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NOTAR

Herr Notar Jens Moldenhauer beurkundet und beglaubigt auch in englischer Sprache. Er übersetzt selbst deutsche Beurkundungstexte sowie Erläuterungen hierzu auch in die englische Sprache und umgekehrt, ohne dass es bei Beurkundungen der gesonderten Hinzuziehung eines Dolmetschers bedarf.

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und sind in Deutschland Bestandteil der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege. Die Aufgabe des Notars ist es, eine vorbeugende Rechtskontrolle auszuüben und Urkunden zu errichten, die Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und vollstreckbar sind.

Dazu berät er die Beteiligten, führt bei Bedarf eine Mediation oder Schlichtung durch und errichtet Urkunden zum Zweck späterer Streitvermeidung.

Die vorbeugende Rechtskontrolle der Notare dient der Entlastung der Gerichte und kann der Vermeidung kostspieliger und langwierigen Rechtsstreitigkeiten dienen. Dies erfolgt sowohl durch die Nutzung alternativer Streitschlichtungsmethoden als auch durch die Errichtung von Urkunden.

Ist die Beurkundung als zwingendes Formerfordernis vorgeschrieben, kommt nur durch die notarielle Beurkundung ein wirksamer Vertrag zustande. 

Die Feststellungen des Notars über die Urkundsbeteiligten sowie Ort, Zeitpunkt und Inhalt der beurkundeten Erklärung sind für Gerichte bindend.  Notarielle Urkunden sind oft auch Vollstreckungstitel, aus denen die Zwangsvollstreckung wie aus einem gerichtlichen Urteil möglich ist.

Dadurch werden den Beteiligten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart. 

Notare sind in das Justizsystem in Deutschland eingebunden. Es werden so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Die Auswahl und Ernennung der Notare obliegen der staatlichen Justizverwaltung, nachdem die Kandidaten die notarielle Fachprüfung bestanden haben und sie Praxiserfahrung in einem Ausbildungsnotariat gesammelt haben.

Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.

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TÄTIGKEITSSPEKTRUM

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  1. ERBRECHT
  2. FAMILIENRECHT
  3. GRÜNDSTÜCKSRECHT
  4. HANDELSRECHT
  5. VORSORGERECHT

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ERBRECHT

Die Beratung und Gestaltung von Testamenten durch Notare hilft den beteiligten Personen, ihren Willen in einen rechtlich umsetzbaren Rahmen zu bringen. Ein notarielles Testament kann einen Erbschein zum Nachweis der Erbfolge im Rechtsverkehr ersetzen und daher die Kosten eines Erbscheinverfahrens für die Erben entfallen lassen.

Die Beratung des Notars zu Pflichtteilsrechten gehört dabei ebenso zum Beratungsspektrum des Notars wie auch familien- oder vorsorgerechtliche Implikationen.  

 

FAMILIENRECHT

Im Familienrecht beraten und beurkunden Notare z.B. Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bis hin zu sogenannten Güterstandsschaukeln. Aber auch bei Adoptionen und Sorgerechtserklärungen beraten und beurkunden Notare.

 

GRUNDSTÜCKSRECHT

In Folge der Beurkundungspflicht vieler grundstücksrechtlicher Verträge und Erklärungen sowie die Formerfordernisse des Grundbuchamtes stellt das Grundstücksrecht ein großer Schwerpunkt der Tätigkeit vieler Notare dar.

Einige Grundbuchämter in Deutschland haben sich auch bereits dem elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen, so dass Notare hierbei eine Wichtige Schnittstelle zwischen den Unternehmen und Bürgern und den Registern darstellen.

Das Grundstücksrecht selbst beinhaltet die Erklärungen und Verträge über Grundstücke, Erbbaurechte und Wohnungs- und Teileigentumsanlagen. Auch die Beurkundung oder Beglaubigung von Grundschulden und Hypotheken sowie weitere Grundstücksbelastungen wie etwa Dienstbarkeiten und Reallasten.

Bei Übergabeverträgen sorgt der Notar für eine ausgewogene Absicherung der Vertragsparteien. Bei Grundstücksentwicklungen helfen Notare Investoren und Grundstückseigentümern bei der Absicherung ihrer Interessen und ermöglichen somit ausgeglichene Vertragsgestaltungen zur Entwicklung von Wohn- oder Gewerberaum.

 

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Im Handels- und Gesellschaftsrecht sind Notare insbesondere zuständig für die Gestaltung von Gesellschafterbeschlüssen, Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und, soweit notwendig, Handelsregisteranmeldungen für alle Gesellschaftsformen.

Handelsregisteranmeldungen werden von Notaren in elektronischer Form beim Handelsregister eingereicht. Aber auch die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern im Wege einer Mediation oder sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung gehört zu den grundsätzlichen Aufgaben der Notare als Bestandteil der vorbeugenden Rechtspflege.

Bei Umwandlungen führen Notare komplexe Umstrukturierungen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen durch, die organisatorische wie auch wirtschaftliche Neuaufstellungen ermöglichen.  Auch wenn ein Notar in aller Regel nicht steuerrechtlich berät, beachtet er die steuerrechtlichen Implikationen, um eine effektive Zusammenarbeit mit dem Berufsstand der Steuerberater zu gewährleisten.

 

VORSORGERECHT

Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen helfen den betroffenen Personen dabei, dass ihr Wille auch dann zur Geltung kommt, wenn sie ihn nicht mehr zum Ausdruck bringen können und vermeiden die Einrichtung einer Betreuung.

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